Sterben bevor der Urlaub zu Ende ist ?!

Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshof endet der Urlaubsanspruch des laufenden Jahres nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers.

Urlaub verfällt nicht

Nationale Gesetze die den verbliebenen Resturlaub eines verstorbenen Arbeitnehmers verfallen lassen sind mit EU-Recht nicht vereinbar. So ist der Witwe, für den Teil des Jahresurlaubs den der verstorbene Ehemann nicht mehr nehmen konnte, ein finanzieller Ausgleich zu zahlen. vgl. hier.

Hmm, heißt dass jetzt schnell den gesamten Urlaub nehmen  ?