Informationen rund um's Urheberrecht

Puh, das war knapp - Panoramafreiheit bleibt.

Das EU Parlament hat entschieden: es bleibt beim Thema Panoramafreiheit bei den nationalen Regelungen.

Damit können in Deutschland Foto's  von öffentlichen Bauwerken und Kunstwerken problemlos gemacht und  auch bei Facebook und Co. eingestellt werden.

Bei Letzteren lag nämlch der Knackpunkt: privat wären die Bilder auch bei geändertem Recht möglich gewesen, da aber in den AGB von Facebook  drinsteht, dass man Facebook gestattet die geposteten Foto's  zu nutzen, hätte eine kommerzielle Nutzung vorgelegen und damit hätte der Urheber der Foto's sich strafbar gemacht.

Sei's drum, das Thema ist erstmal vom Tisch.

Panoramafreiheit bleibt in Schland wie gehabt.

 

Einbetten von Video erlaubt

Wenn ihr ein vom Urheber öffentlich im Netz zugänglich gemachtes Video in eure Webseite einbettet, dann ist die lt. einem BGH Urteil definitiv erlaubt.

Framing erlaub, wenn...

Wer also ein Video, welches bei Youtube öffentlich hochgeladen ist, in seinen Webspace einbettet begeht keine Urheherrechtsverletzung.  vgl. BGH Urteil.